Haker & Mitarbeiter

Juristenteam



Rechtsanwaltskanzlei Haker

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Kanzlei für
Verkehrsstrafrecht

Kanzlei für Verkehrsordnungswidrig-
keitenrecht


Dortustraße 67

14467 Potsdam

Telefon 017645907320

E-Mail:
RAHaker [at] t-online . de


Entscheidend für uns sind die Bedürfnisse der Mandanten. Gern vereinbaren wir deshalb auch kurzfristige Termine, bei dringendem Bedarf sind auch Termine sofort möglich.


Wir arbeiten dabei vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen
für Sie die Deckungsanfrage.


Parkmöglichkeiten sind unmittelbar vor der Kanzlei und in den angrenzenden Straßen vorhanden. Anfallende Parkgebühren bis zu zwei Stunden werden von uns bei Mandatierung für außergerichtliche bzw. gerichtliche Tätigkeiten erstattet.

Kurzberatungspauschale

Aus der Sicht des juristischen Laien ist die Frage der Kosten eines Anwalts kaum einschätzbar. Daher wird häufig die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wegen vermeintlich hoher Kosten so lange wie möglich hinausgezögert - oft bis es zu spät ist!

Dabei hilft häufig bereits eine kurze Erstberatung bei einem Rechtsanwalt, um sich Rechtssicherheit zu verschaffen. Die erste anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten einer weiteren Verfolgung Ihrer Rechtsangelegenheit wird Ihre Entscheidung über die richtige Vorgehensweise wesentlich erleichtern und helfen, Fehler zu vermeiden.

Wir bieten Ihnen daher zu Ihren Fragen eine kurze Beratung (Dauer einschließlich Sichtung mitgebrachter Unterlagen maximal 30 min) zu einer Pauschale von 50,00 € inklusive Mehrwertsteuer an. Sie erhalten bei dieser Kurzberatung auch eine Einschätzung von Kosten und Risiko unter Einbeziehung aller bekannten und maßgeblichen Faktoren wie Erfolgsaussichten, Streitwert, anfallenden Anwaltsgebühren und eventueller Gerichtskosten. Ihre Entscheidung über die Weiterverfolgung bzw. die Geltendmachung Ihrer Ansprüche können Sie dann auf der Grundlage der Ihnen an die Hand gegebenen Informationen treffen.

Wünschen Sie im Ergebnis der Kurzberatung eine anwaltliche Vertretung, werden für die weitere Tätigkeit die nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelten Gebühren berechnet. Die Erstberatungsgebühr von 50,00 EUR wird in diesem Fall voll angerechnet, so dass Sie keine doppelten Kosten tragen müssen.




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