Haker & Mitarbeiter

Juristenteam



Rechtsanwaltskanzlei Haker

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Kanzlei für
Verkehrsstrafrecht

Kanzlei für Verkehrsordnungswidrig-
keitenrecht


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Dortustraße 67

14467 Potsdam

Telefon 0331-2805410
Telefax 0331-2805411

E-Mail:
RAHaker [at] t-online . de


Entscheidend für uns sind die Bedürfnisse der Mandanten. Gern vereinbaren wir deshalb auch kurzfristige Termine, bei dringendem Bedarf sind auch Termine sofort möglich.


Wir arbeiten dabei vertrauensvoll mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen
für Sie die Deckungsanfrage.


Parkmöglichkeiten sind unmittelbar vor der Kanzlei und in den angrenzenden Straßen vorhanden. Anfallende Parkgebühren bis zu zwei Stunden werden von uns bei Mandatierung für außergerichtliche bzw. gerichtliche Tätigkeiten erstattet.

Mitgliedschaften

Rechtsanwalt Haker ist Mitglied im Deutschen Anwalt Verein Der Deutsche Anwaltverein ist seit 1871 die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft. Er repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ihm gehören 247 Anwaltvereine in ganz Deutschland an sowie in Frankreich, Großbritannien, Portugal, Griechenland und Italien. Über die örtlichen Anwaltvereine sind über 66.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dem DAV angeschlossen. Über seine 33 Gesetzgebungsausschüsse, die in allen Rechtsgebieten arbeiten, nimmt der DAV Stellung zu nationalen Gesetzentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union. Diese beeinflussen die parlamentarische Willensbildung in Deutschland und Europa. Sie bringen rechtsstaatliche Maßstäbe und anwaltliches know how in die Gesetzgebung ein und machen Gesetze praktikabel. (Quelle: DAV)

Rechtsanwalt Haker ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht Seit der Gründung im Jahr 1979 ist diese die zweitgrößte Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Hier tauschen spezialisierte Anwältinnen und Anwälte Informationen und Erfahrungen im Bereich Verkehrsrecht aus. Foren und Seminare vermitteln das neueste Wissen und neue Denkanstöße. (Quelle: DAV)

Rechtsanwalt Haker ist mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht Gegründet im Jahr 1981, gehört die Arbeitsgemeinschaft zu einer der ältesten und zugleich zu einer der größten Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht sieht ihre Aufgabe in der Erörterung arbeitsrechtlicher Fragen und der Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. (Quelle: DAV)

Fortbildungsbescheinigung des DAV

Rechtsanwalt Haker ist Ausgezeichnet mit der Fortbildungbescheinigung des DAV

Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar machen.

Transparenz durch Fortbildung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden. Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft besonders ausgewiesen. (Quelle: DAV)